Beratung und Betreuung rund um die Immobilie

Rechtsberatung Basic-Bausteine

„Möglich sind ein Rat oder eine Empfehlung. Der Rat ist eine Empfehlung des RA, wie sich der Auftraggeber in einer bestimmten Lage verhalten soll. Der Rat darf sich nicht nur auf nebensächliche Punkte beziehen, sondern auf solche, die für die Rechtsangelegenheit von Einfluss und Bedeutung sind. Auch ein Abraten ist ein Rat. Ein Rat wird gemein während eines ersten Gesprächs erteilt. Die Auskunft unterscheidet sich vom Rat dadurch, dass keine Empfehlung zum Verhalten in einer bestimmten Situation erteilt wird, sondern es sich um die Antwort auf bestimmte Fragen allgemeiner Art handelt, welche Vorschriften auf einem bestimmten Gebiet bestehen, oder welche Rechtslage bei einem bestimmten Sachverhalt gegeben ist. Hier ist die Gelegenheit, sich insbesondere darüber Klarheit zu verschaffen, inwiefern die Bausteine M und L in Erwägung zu ziehen sind.“

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B14 Rechtliche Erstberatung

Hilfe bei konkreten Fragestellungen zur Landesbauordnung wie zum Beispiel der Genehmigung von Anbauten, Aufstockungen oder der Erstellung von Dachgauben und Abstandsflächenberechnungen. Bei Rechtsstreitigkeiten und komplizierten Rechtslagen empfehlen wir die Rechtsbausteine Erstberatung, Rechtsvertretung oder Rechtsbeistand.

Unsere Leistungen
  • Zusammenstellung der Ergebnisse
  • Erstellung einer Checkliste
Ihre Vorteile

Mit diesem Angebot erhalten Sie eine wertvolle Entscheidungshilfe und viele praktische Tipps. Profitieren Sie von unseren Empfehlungen und schöpfen Sie die Möglichkeiten aus.

Ausführliche Angebotsbeschreibung

Honorar/Gebühren

Je nach Aufwand 2-10 Stunden à 80 Euro netto.

Ihr Fachberater

Marco Rath – Rechtsanwalt