Beratung und Betreuung rund um die Immobilie

Rechtsbeistand Pro-Bausteine

„Führt das Betreiben des Geschäfts nicht zu befriedigenden Ergebnissen, muss gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Zumeist muss eine Leistungsklage beim zuständigen Gericht eingelegt werden. Bei Streitigkeiten mit einem Wert von mehr als € 5.000,– ist das Landgericht erstinstanzlich zuständig. Dort herrscht gemäß § 78 ZPO Anwaltszwang, das heißt, dass der Kläger und der Beklagte sich anwaltlich vertreten lassen müssen. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfasst die rechtliche Prüfung von Ansprüchen oder Abwehrmöglichkeiten, die Sammlung von Beweismitteln und die Erstellung der Klageschrift oder der Erwiderung. Im Folgenden bereitet er den Prozess vor und ist Adressat von richterlichen Verfügungen und Hinweisen. Wird eine Baugenehmigung abgelehnt muss zunächst ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. Erst wenn dies abgeschlossen ist, steht der Gang zu den Verwaltungsgerichten offen. In baurechtlichen Angelegenheiten haben zuvor bezeichnete Widersprüche in der Regel keine aufschiebende Wirkung, zum Beispiel bei Abrissverfügungen oder wenn die Behörde die sofortige Vollziehbarkeit eines sonstigen Verwaltungsaktes anordnet. Dann muss einstweilen die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen solche Verwaltungsakte beim Verwaltungsgericht beantragt werden.“

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P06 Rechtsbeistand

Einlegung von Widerspruch oder Verpflichtungs-, Anfechtungs-, Leistungs- oder Feststellungsklage oder Beantragung von einstweiligem Rechtsschutz. Führung von Verhandlungen aller Art sowie Baurechtsgespräche und Interessensvertretung. Falls erforderlich vertreten wir Sie bei Terminen bei Gerichten, Behörden oder sonstigen Dienstleistern und führen die Verhandlungen in Ihrem Sinne.

Unsere Leistungen
  • wirtschaftlich orientierte Beratung
  • Interessenvertretung vor Gerichten und Behörden
  • Führung von Verhandlungen
  • Wahrnehmung von Gerichts- und Behördenterminen
  • Gerichtliche Tätigkeit
Ihre Vorteile

Unsere Maxime ist eine individuelle, effiziente und ergebnisorientierte Beratung. Frühzeitige Beratung hilft, unnötige Prozesse zu vermeiden und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen.

Ausführliche Angebotsbeschreibung

Honorar/Gebühren

Ein Angebot erfolgt nach Absprache.

Ihr Fachberater

Marco Rath – Rechtsanwalt