Einlegung von Widerspruch oder Verpflichtungs-, Anfechtungs-, Leistungs- oder Feststellungsklage oder Beantragung von einstweiligem Rechtsschutz. Führung von Verhandlungen aller Art sowie Baurechtsgespräche und Interessensvertretung. Falls erforderlich vertreten wir Sie bei Terminen bei Gerichten, Behörden oder sonstigen Dienstleistern und führen die Verhandlungen in Ihrem Sinne.
Unsere Maxime ist eine individuelle, effiziente und ergebnisorientierte Beratung. Frühzeitige Beratung hilft, unnötige Prozesse zu vermeiden und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen.
Ausführliche Angebotsbeschreibung
Ein Angebot erfolgt nach Absprache.